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Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege Teil 2

Inhaltsverzeichnis

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Mit dem neuen Prüfsystem soll im Rahmen einer internen Qualitätsprüfung – mittels der sogenannten Qualitätsindikatoren für die stationäre Pflege – der individuelle Hilfebedarf des Bewohners eines Pflegeheimes geprüft werden. Doch wie können Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten?

Vorbereitungen, die Sie vor der Erfassung der Qualitätsindikatoren in der Pflege treffen sollten

Im ersten Teil des Blogs bin ich auf den grundsätzlichen Ablauf der stationären Qualitätsindikatoren-Prüfung eingegangen. Um die Datenermittlung so einfach wie möglich zu gestalten, bedarf es jedoch noch einiger Vorbereitungen.

Jede/r Bewohner*in muss aus Datenschutzgründen eine sog. Pseudonym Nummer erhalten

In meinem nächsten Blogartikel werde ich darauf eingehen, welche Vorbereitungen Sie treffen sollten, um die Erfassung der 98 Qualitätsindikatoren für die stationäre Pflege gut bewältigen zu können.

  • Diese darf bis zu 6 Stellen haben. Sollten Sie schon einrichtungsinterne Nummern verwenden, die nicht mehr als 6 Stellen aufweisen, können diese verwendet werden.
  • Wichtig: Diese Nummer darf nur für diesen Bewohner verwendet werden und niemals wieder in einem anderen Zusammenhang erscheinen.
  • Diese Nummer ist auch wichtig für die Mitarbeiter*innen, die diese Nummer dann in der Online-Plattform eingeben müssen.
  • Prüfen Sie Ihre Heimverträge, um zu klären, ob die Ermittlung der Qualitätsindikatoren mit Ihrem Datenschutz zusammenpasst und die Verträge in dieser Hinsicht ausreichend sind.
  • Legen Sie hierzu eine Liste für Ihre Bewohner an (diese Liste wird sich im Verlauf des Blogs erweitern).

Hierzu ein Beispiel:

Diese Liste kann durch die Verwaltung oder durch die Pflegedienstleitung geführt werden. Sie muss während der Prüfung durch den MDK vorgehalten werden. Nur durch diese Liste wird es dem MDK möglich sein, die genannten Bewohner zu ermitteln.

Ergänzen Sie diese Liste mit sogenannten Merkzeichen A, B und C:

  • A= der Bewohner ist in der Mobilität eingeschränkt und kognitiv eingeschränkt
  • B= der Bewohner ist in der Mobilität nicht eingeschränkt aber kognitiv eingeschränkt
  • C= der Bewohner ist in der Mobilität eingeschränkt aber kognitiv nicht eingeschränkt

Jeder Bewohner muss einer dieser Kategorien zugeordnet sein, damit der MDK während der Prüfung die Bewohner, die aus der Qualitätsindikatoren-Ermittlung ausgeschlossen wurden (Kurzzeitpflegegäste oder Bewohner, die im Krankenhaus waren) in die Prüfung mit einbeziehen kann.

Hierzu ein Beispiel wie sich die Liste weiter ergänzt:

Ergänzung der Liste um den Stichtag

Der Stichtag kann seit dem 15.07.2019 auf der Internetplattform der Datenauswertungsstelle DAS (www.das-pflege.de) entweder gewählt werden, oder dieser wird durch die DAS vorgegeben. Wenn sich alle Einrichtungen für einen Stichtag entschieden haben, prüft das aQua Institut ob die Terminverteilung gleichmäßig bundesweit erfolgte. Im Bedarfsfall wird Ihnen ein neuer Stichtag vorgeschlagen. Aus dem 1. Stichtag zur Ermittlung der stationären Qualitätsindikatoren ergibt sich der 2. Stichtag.

Beispiel: Sie haben sich für den 14.02.2020 entschieden, dann wäre der nächste Stichtag der 14.08.2020. Zwischen dem 1. Stichtag und dem 2. Stichtag liegen somit 6 Monate. Wenn Sie eine Bestätigung durch die DAS erhalten haben, so ist für die Zukunft der Stichtag dauerhaft festgelegt. Dies gibt Ihnen dann eine Planungssicherheit.

Hierzu ein Beispiel, wie sich die Liste weiter ergänzt:

Dieser Liste kann entnommen werden:

  • Wann wurden die Daten für den jeweiligen Bewohner erhoben (Wichtig! Das Datum in der Liste muss mit dem Datum in der Online-Plattform übereinstimmen, sonst spricht die DAS davon, dass die Daten nicht plausibel sind!)
  • Warum die Daten nicht erhoben wurden (der Bewohner befand sich zum Zeitpunkt der Erhebung im Ausschlusskriterium, z. B. Neueinzug, Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Sterbephase, siehe hierzu 1. Teil dieses Blogs)
  • Aufgrund der zugeordneten Nummer kann ermittelt werden, welche Bewohner in die externe Prüfung des MDK mit einbezogen werden.
  • Diese Liste ergänzt sich dauerhaft um die jeweiligen Stichtage, zu denen die Qualitätsindikatoren aufgenommen werden.

Diese Fragen sollten Sie innerhalb Ihrer Einrichtung diskutieren

  • Welche Mitarbeiter sollen die erforderlichen Daten ermitteln: ausschließlich Wohnbereichsleitungen? Jede Pflegefachkraft im Rahmen von Bürotagen? Die Bezugspflegekräfte?
  • Welchen Plan B haben wir in der Einrichtung, wenn zu wenig Personal zur Erfassung der Qualitätsindikatoren zur Verfügung stehen?
  • Wann werden diese Personen in den Fragenkatalog eingearbeitet?
  • Haben wir ein bestehendes Pflegegrad-Management, um die Daten schnell und einfach zu ermitteln und wie regelmäßig wird die Ermittlung vorgenommen?
  • Sind diese Mitarbeiter alle zum Begutachtungsinstrument geschult?

im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld Schulungsmaterial für die Erfassung der stationären Qualitätsindikatoren erstellt:  www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Berichte/2019-02-13_Schulungsmaterial_Ergebniserfassung_V1.0__IPW__BMG.pdf

Die stationären Qualitätsindikatoren

Die Qualitätsindikatoren bestehen aus 98 Fragen in 10 Bereichen :

Sie finden diese Fragen auch im Internet: https://md-bund.de/themen/pflegequalitaet/qualitaetspruefungen-stationaere-pflege.html

  • Bei den Fragen 01 bis 09 geht es um Stammdaten der Bewohner
  • Bei den Fragen 10 bis 25 geht es um den Ausschluss (liegen bei dem Bewohner bestimmte Erkrankungen vor, die verursachen, dass er nicht in die Bewertung aufgenommen wird)
  • Bei den Fragen 26 bis 30 geht es um das BI Modul 1 Mobilität – diese Fragen wurden 1:1 aus dem Katalog des Begutachtungsinstrumentes entnommen
  • Bei den Fragen 31 bis 47 geht es um das BI Modul 2 Kommunikation/Kognition – diese Fragen wurden 1:1 aus dem Katalog des Begutachtungsinstrumentes entnommen
  • Bei den Fragen 48 bis 58 geht es um das BI Modul 4 Selbstversorgung– diese Fragen wurden 1:1 aus dem Katalog des Begutachtungsinstrumentes entnommen
  • Bei den Fragen 59 bis 64 geht es um das BI Modul 6 Alltagsgestaltung – diese Fragen wurden 1:1 aus dem Katalog des Begutachtungsinstrumentes entnommen
  • Bei den Fragen 65 bis 72 geht es um Dekubitus Entstehung – diese Angaben müssen aus der Dokumentation entnommen werden
  • Bei den Fragen 73 bis 76 geht es um relevanten Gewichtsverlust; diese Angaben müssen aus der Dokumentation entnommen werden
  • Bei den Fragen 77 bis 78 geht es um Sturzgeschehen, diese Angaben müssen aus der Dokumentation entnommen werden
  • Bei den Fragen 79 bis 82 geht es um freiheitseinschränkende Maßnahmen (Gurte, Bettgitter); diese Angaben müssen aus der Dokumentation entnommen werden
  • Bei den Fragen 83 bis 87 geht es um Schmerzerfassung, muss aus der Dokumentation entnommen werden
  • Bei der Fragen 88 bis 98 geht es um Heimeinzug, muss aus der Dokumentation entnommen werden.

Fazit

In meinen Testverfahren war es geschulten Mitarbeitern möglich, im Durchschnitt ca. 20 Minuten zur Erfassung der stationären Qualitätsindikatoren zu benötigen. Jedoch nur dann, wenn für alle Bewohner*innen das Begutachtungsinstrument regelmäßig angewendet wurde.

Regelmäßig bedeutet in diesem Fall: als Vorbereitung für die nächste Ermittlung wird im Rahmen der Evaluation geprüft, ob sich der Hilfebedarf verändert hat und dann das BI entsprechend angepasst. Positiver Nebeneffekt aus dieser Ermittlung wird sein, dass Ihre Bewohner sich im richtigen Pflegegrad befinden werden.

Den Fragenkatalog können Sie aus den Unterlagen der Maßstäbe und Grundsätze entnehmen, die Sie auf der Internetseite https://md-bund.de/themen/pflegequalitaet/qualitaetspruefungen-stationaere-pflege.html finden.

In meinem nächsten Blogartikel werde ich den weiteren Verlauf des Prüfprozesses beschreiben.


Teil 1 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 1: Begriffe, die Sie kennen sollten.

Teil 2 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 2: Tipps zur Vorbereitung auf die Erfassung

Teil 3 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 3: Wie genau gestaltet sich der Prozess der Prüfung


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Bildnachweis: Monster Ztudio – stock.adobe.com

ist Krankenschwester, Heim- und Pflegedienstleiterin, Verfahrenspflegerin für den Werdenfelser Weg und Pflegesachverständige. | Bei verschiedenen Sozialgerichten in Baden-Württemberg ist sie als Gutachterin tätig. | Sie berät seit über 10 Jahren Pflegeeinrichtungen zu allen pflegerelevanten Themen.
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