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Von | 3. Juli 2017

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Die Pflegeausbildung soll attraktiver werden – das hat sich der Bundestag mit dem neuen Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zum Ziel gesetzt. Das so genannte Pflegeberufereformgesetz wurde nun verabschiedet. Abschließend muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Das Gesetz soll in Stufen in Kraft treten. Damit wird die Grundlage geschaffen, um vor Beginn der neuen Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen bleibt somit eine Vorlaufzeit, um sich auf die neue Ausbildung einzustellen. In den Parteien und der Branche ist das Vorhaben umstritten.

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt und die Anforderungen ändern sich: In den Krankenhäusern hat sich der Anteil älterer Demenzkranken erhöht. In den Pflegeheimen müssen chronisch kranke Menschen vermehrt medizinisch betreut werden. Auch im ambulanten Pflegebereich werden verstärkt breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte gesucht. Damit verändern sich die Herausforderungen für das Pflegepersonal – ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten wird nötig. Um mehr Pflegende zu gewinnen, wird künftig der Zugang zum Pflegeberuf erleichtert werden, indem die Kosten für die Schule entfallen und eine Ausbildungsvergütung bezahlt wird; Chancen auf Entwicklung werden – alleine schon aus Gründen der Motivation – auch in dieser Laufbahn möglich sein: Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das wissenschaftliche Pflegestudium geben. Eine einheitliche Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“ soll erste übergreifende Qualifikationen vermitteln. 

pflegeberufereformgesetz

Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/160113-pflegeberufsgesetz.html

Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen. Deshalb müssen wir den Zukunftsberuf Pflege jetzt noch attraktiver machen. Mit der neuen Pflegeausbildung machen wir unsere Pflegekräfte fit für die veränderten Anforderungen in der Pflege: Pflegekräfte müssen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker. Gleichzeitig bekommen Pflegefachfrauen und -männer künftig mehr Chancen, sich beruflich weiterzuentwickeln. Das nutzt allen: den Pflegekräften wie den Pflegebedürftigen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/160113-pflegeberufsgesetz.html

 

Einheitliche Grundausbildung in Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege

Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden im neuen Pflegeberufereformgesetz zusammengeführt. Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege – Auszubildende in Pflegeberufen müssen sich künftig nicht mehr zu Beginn ihrer Ausbildung entscheiden. Das Gesetz gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen werden.

 

Kostenlose Ausbildung für mehr Pflegekräfte in flexiblem Einsatz

Pflegende sollen künftig leichter zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen wechseln können und auch Aufstiegsmöglichkeiten erhalten. Die berufliche Pflegeausbildung wird künftig kostenlos sein, ein wichtiger Schritt im Zugang zum Pflegeberuf. Das Schulgeld wird abgeschafft, und es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Finanziert werden soll die Ausbildung über Landesausbildungsfonds. Alle bisherigen Kostenträger, darunter die Kassen und die Arbeitgeber, werden auch künftig an den Kosten beteiligt.

 

Seit mehr als zehn Jahren wird über die Pflegeausbildung diskutiert – heute haben wir einen wichtigen Schritt geschafft, um den Pflegeberuf weiter zu stärken. Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen. Deshalb schaffen wir jetzt eine moderne Pflegeausbildung, die unsere Pflegekräfte besser auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und mehr Berufs- und Aufstiegschancen bietet. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

 Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2017/2-quartal/pflegeberufereformgesetz.html

 

Erst allgemein lernen und sich dann spezialisieren

Alle Schüler durchlaufen in den ersten beiden Ausbildungsjahren eine allgemeine Phase, in der sie Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen vermittelt bekommen. Für das dritte Ausbildungsjahr können die künftigen Pflegefachleute dann wählen, ob sie bei einer allgemeinen Ausbildung bleiben oder sich einer Spezialisierung in der Alten- oder Kinderkrankenpflege zuwenden

 

Schulbildung vor der Pflegeausbildung

 Eine zehnjährige allgemeine Schulbildung ist das Minimum, um Zugang zur Pflegeausbildung zu erhalten. Für Schüler mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss bietet die Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung beziehungsweise Pflegeassistenzausbildung eine Möglichkeit zum Einstieg in den Pflegeberuf. Wenn sich die Auszubildenden weiter zur Pflegefachkraft ausbilden lassen wollen, wird die Ausbildungszeit davor angerechnet. In der abschließenden Debatte zum Pflegeberufreformgesetz  im Bundestag sagte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Georg Nüßlein (CSU), die Union habe dafür gesorgt, dass Hauptschülern und Quereinsteigern nicht der Zugang zu dem Beruf verbaut werde.

 

Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Pflegeberufereformgesetz:

„Mit dem Gesetz werden die Pflegeberufe modernisiert und fit für den demografischen Wandel. Durch die Schulgeldfreiheit und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird die Attraktivität der Ausbildung erhöht. Wir schaffen neue Möglichkeiten, sich besser zu qualifizieren und beruflich voranzukommen. Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland. …“

Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01/2016-01-13-reform-pflegeberufe.html

Fragen und Antworten sowie weitere Informationen zum Pflegeberufereformgesetz: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-reform-der-pflegeberufe–pflegeberufereformgesetz–/119230

 

Ausbildungsstellen in der Pflege

Geschätzt gibt es ca. 130.000 Ausbildungsplätze in der Kranken- und Altenpflege und rund 6.000 in der Kinderkrankenpflege. Es ist der zahlenmäßig größte Ausbildungsberuf in Deutschland- Aber dennoch besteht mehr noch als in der Krankenpflege vor allem in der Altenpflege ein Mangel an Pflegekräften. Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen um die Hälfte auf knapp 3,5 Millionen Menschen steigen, 2050 werden es bereits 4,5 Millionen sein.

 

Zeitplan zur Einführung des Pflegeberufereformgesetzes

Das Gesetz wurde unter erheblichem Zeitdruck in der letzten Sitzungswoche vor der Bundestagswahl verabschiedet. Die Durchführungsverordnung, in der die Ausbildungsinhalte festgelegt werden, konnte noch nicht beschlossen werden; damit muss sich das neue Parlament befassen. Wird darüber die Debatte über die Pflegeausbildung neu beginnen? Experten befürchten es.  Das Pflegeberufegesetz gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden. Das Wahlverhalten der Auszubildenden wird mit entscheiden, wie künftig die Pflegeausbildung angeboten wird: Sechs Jahre nach Einführung des Pflegeberufegesetzes wird der Bundestag dann evaluieren,  ob die Spezialisierungsmöglichkeiten beibehalten werden oder ob es nur noch die generalistische Ausbildung geben wird.

 

Viel Lärm um die Reform

Die Reform der Pflegeausbildung ist in der Branche und in den Bundestagsparteien umstritten. Es war ein langes Ringen um das Ergebnis. Nach wie vor gibt es Befürchtungen, dass es bei einer generalistischen Ausbildung zu einer Verflachung der Ausbildungsinhalte kommen könne. Das Berufsbild sei noch nicht klar, sondern zu unübersichtlich, die Kosten nicht endgültig geklärt. Elisabeth Scharfenberg von den Grünen warnte, die Ausbildungsreform sei nicht Allheilmittel gegen Fachkräftemangel. Eine Diskussion um die verschiedenen Reaktionen zeigt diese Quelle.

Susanne Diehm

Susanne Diehm ist Autorin und Bloggerin, Master of Creative and Biographical Writing, Kunst- und Kreativitätstherapeutin. Sie ist auf Initiative von Prof. Dr. Jalid Sehouli mit Schreibprogrammen zur Gesundheit an der Frauenklinik der Charité aktiv. Ihr Buch "Mit Schreiben zu neuer Lebenskraft" ist beim Kösel-Verlag erschienen. Darüber hinaus berät sie Kliniken, Rehas und andere Organisationen, wie sie das Schreiben als wirksames Instrument zur Gesundheitsförderung einsetzen können. An der Psychiatrie der Charité erhält sie die Förderung des Gesundheitsfonds für ein Konzept zur Entlastung und Stärkung von Mitarbeitern in der Pflege. In der Vorstandsarbeit der Europäischen Künstlergilde für Medizin und Kultur setzt sie sich für eine ganzheitliche Medizin ein.

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